Der Heimatausweis/Interimsausweis gilt als Ausweispapier für den Nebenwohnsitz (z.B. Studienaufenthalt, Wochenaufenthalt, etc.) und wird am Ort des Nebenwohnsitzes hinterlegt. Sofern Sie sich vorübergehend (mind. 3 Monate) in einer anderen Gemeinde aufhalten und regelmässig nach Niedergösgen zurückkehren, sind Sie verpflichtet, sich bei der vorübergehenden Nebenwohnsitzgemeinde anzumelden.
Der Heimatausweis wird durch die Einwohnerdienste der Hauptwohnsitzgemeinde ausgestellt, welche damit bestätigt, dass die betreffende Person ihre Schriften dort hinterlegt hat. Das Stimm- und Steuerdomizil bleibt weiterhin in der Hauptwohnsitzgemeinde. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer oder nach Rückkehr des Inhabers in die Hauptwohnsitzgemeinde, ist der Heimatausweis/Interimsausweis den ausstellenden Einwohnerdiensten zurückzugeben.