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Gesundheitsprophylaxe

Ärztliche Untersuchung:
Es liegt im Verantwortungsbereich der Eltern und Erziehungsberechtigten dafür zu sorgen, dass ihr Kind im 2. Kindergartenjahr sowie in der 4. Primarschulklasse ärztlich untersucht wird. Die Eltern und Erziehungsberechtigten erhalten durch die Schule die entsprechenden Unterlagen per Post zugestellt. Die Untersuchungsbestätigungen, welche vom Kinderarzt / der Kinderärztin resp. vom Hausarzt / der Hausärztin auszufüllen sind, sind via Klassenlehrperson der Schulleitung jeweils bis ende Schuljahr einzureichen.

Zahnärztliche Untersuchung:
Für die jährliche kostenlose zahnärztliche Untersuchung werden seitens der Schule Untersuchungstermine mit dem Schulzahnarzt vereinbart. Die Untersuchungen finden vor Ort statt. Bevorzugen die Eltern und Erziehungsberechtigten eine private Zahnarztpraxis, tragen sie die Kosten selbst und haben für die erfolgte Untersuchung einen Nachweis zu erbringen. Die schulzahnärztliche Untersuchung findet während den klassenspezifischen Unterrichtszeiten statt..

Zahnprophylaxe:
Vom Kindergarten bis zum Ende der Primarschulzeit wird jede Klasse jährlich vier- bis sechsmal durch eine städtische Zahnprophylaxe–Instruktorin stufengerecht in der theoretischen wie auch der praktischen Zahnpflege unterrichtet. Bei der praktischen Zahnpflege wird Fluoridgelee angewendet. 

Zähne putzen - aber richtig. Tipps zur richtigen Zahnhygiene Zahnhygiene _ Broschüre: Zähne putzen - aber richtig

Mit Musik geht alles leichter Zahnputzsong

 

 

 

 

Dokumente

Name
Reglement_Schulzahnpflege.pdf (PDF, 226.5 kB) Download 0 Reglement_Schulzahnpflege.pdf
Reglement_schularztlicher_Dienst.pdf (PDF, 66.77 kB) Download 1 Reglement_schularztlicher_Dienst.pdf