Generelle Informationen
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.so.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Urne Öffnungszeiten
Voraussetzungen
Die Ausübung des Stimm- und Wahlrechts ist nur mit dem Stimmrechtsausweis möglich.
Der Stimmrechtsausweis ist dem Wahlbüro am Wahlsonntag abzugeben oder mit dem Zustellkuvert unterzeichnet zu retournieren.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeindeverwaltung verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises persönlich abholen und sich entweder mit Identitätskarte oder Pass ausweisen.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Zustellkuvert.
3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn so in den Umschlag, dass im Fenster die Anschrift der Gemeinde erscheint.
4. Zustellkuvert zukleben, frankieren und per Post versenden, oder in den Briefkasten des Gemeindehaueses, Hauptstrasse 50, Niedergösgen, bis spätestens zum Abstimmungssamstag, 21.00 Uhr, einwerfen
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
• ein anderes als das offizielle Zustellkuvert benützt wird (Ersatzkuverts erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung)
• die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
• das Zustellkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
• das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist