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Inventuramt

Bei einem Todesfall eines Einwohners/einer Einwohnerin der Gemeinde Niedergösgen muss, sofern der/die Verstorbene Vermögen hinterlassen hat, zu Handen des Erbschaftsamts der Amtschreiberei Olten-Gösgen ein Inventar aufgenommen werden.

Dabei werden Liegenschaften, Grundstücke, Fahrzeuge, Mobiliar etc. nach dem Verkehrswert eingeschätzt und der Stand von Guthaben und Schulden aufgenommen.

Bei niedrigem Vermögen (brutto unter Fr. 40'000 bei verheirateten Personen, Fr. 25'000 bei ledigen, verwitweten und geschiedenen Personen) und wenn kein Grundstück bzw. keine Liegenschaft vorhanden ist wird eine Vermögenslosigkeitsbescheinigung ausgestellt.

Inventurbeamtin der Einwohnergemeinde Niedergösgen ist Frau Claudia Schilliger-Meier, 079 710 17 45.

 

Stellvertretung: Antonietta Liloia, 062 858 70 55 

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