Hundesteuer
Die Hundesteuer 2024 wurde von der Gemeindeversammlung festgelegt und beträgt t Fr. 120.00 pro Hund.
Die Hundesteuer wird im Laufe des Monats April durch die Finanzverwaltung in Rechnung gestellt.
Der Halter/die Halterin ist bei der Hundedatenbank www.amicus.ch für folgende Ereignisse zuständig:
- Halterwechsel (Abgabe bzw. Übernahme eines Hundes)
- Ausfuhr des Hundes ins Ausland
- Tod des Hundes
Neue HundehalterInnen werden gebeten, sich zwecks Registration bei AMICUS bei der Einwohnerkontrolle zu melden.
Von der Hundesteuer befreit sind:
- Hunde, die am Stichtag (1. April 2024) noch nicht drei Monate als sind
- Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtskoprs und der Armee
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.amicus.ch.
Wir danken allen HundehalterInnen für die prompte Registrierung und fristgerechte Bezahlung der Hundesteuer.
Einwohnergemeinde Niedergösgen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 858 70 50 | info@niedergoesgen.ch |