Der Heimatschein wird vom Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellt. Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis des Schweizers bzw. der Schweizerin. Jede/r mündige Schweizer/in hat Anspruch auf einen Heimatschein.
Die zuständige Behörde und die Gebühren variieren von Kanton zu Kanton.
Nützliche Links:
Das für Ihren Heimatort zuständige Zivilstandsamt finden Sie unter folgendem Link.
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