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Friedensrichter

Der Friedensrichter ist die Ansprechperson in allen Zivilstreitigkeiten und versucht den Fall vermittelnd zu erledigen. Wenn dies nicht möglich ist und der im Gesetz vorgesehene Streitwert seine Zuständigkeit nicht übersteigt, hat er zu urteilen. Mit Ausnahme der durch das Gesetz bestimmten Fälle kann keine Zivilstreitsache, die nicht zuerst vom Friedensrichteramt verhandelt wurde und mit einer Klagebewilligung begleitet ist, von den Gerichten an die Hand genommen werden.

Ausgenommen folgende Fälle:
•Eherecht (Trennungs- und Scheidungsmediation)
•Mietrecht (kantonale Schlichtungsstelle)
•Arbeitsrecht (kantonale Schlichtungsstelle)

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kanton Solothurn.

In der Gemeinde Niedergösgen ist als Friedensrichter zuständig:
Vakanz

Der Gemeindepräsident amtet als Stellvertreter: 
Michel Flaig
062.858 70 57

 

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