Ergänzungsleistungen
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe.
Für eine provisorische Berechnung Ihres Anspruches steht Ihnen auch eine kostenlose Dienstleistung der Pro Senectute zur Verfügung.
Für weitere Fragen und Informationen hilft Ihnen gerne die Zweigstelle der Sozialregion Unteres Niederamt weiter.
Sozialregion Unteres Niederamt
Industriestrasse 14
4658 Däniken
Tel: 062 858 26 00
Mail: info@srun.ch
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