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Leuchstoffröhren, Energiesparlampen

Neonröhren, Fluoreszenzlampen und Energiesparlampen haben eine vorgezogene Entsorgungsgebühr und können kostenlos an den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.

Wichtig

Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht.
Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.