Kopfzeile

Inhalt

Mieterwechsel

Liegenschaftsverwaltungen, Vermieterinnen und Vermieter bzw. alle, die Räumlichkeiten vermieten oder meldepflichtige Personen bei sich oder in Kollektivhaushalten aufnehmen, sind gegenüber der Gemeinde mitteilungspflichtig.

Die Meldung muss innert 14 Tagen seit dem Mietantritt beziehungsweise seit der Aufnahme an die Gemeindeverwaltung erfolgen.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Alle mit einem * gekennzeichneten Felder sind obligatorisch auszufüllen.

Verfahren

Nach dem Erhalt dieses Formulars werden wir die Mutation vornehmen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.