Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit
Waldbrandgefahr auf Gefahrenstufe 4 zurückgestuft – Feuerverbot wird teilweise gelockert. (26.08.2026)
Nach einer aktuellen Lagebeurteilung durch die Solothurnische Gebäudeversicherung, das Amt für Wald, Jagd und Fischerei, den Kantonalen Führungsstab sowie die Polizei Kanton Solothurn wird die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn von der Gefahrenstufe 5 («sehr gross») auf die Gefahrenstufe 4 («gross») zurückgestuft. Damit zusammenhängend wird das seit dem 30. Juli 2026 geltende absolute Feuerverbot im Freien aufgehoben.
Achtung:
Die Aufhebung betrifft ausschliesslich das Feuern im Siedlungsgebiet.
Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern bleibt weiterhin bestehen, ebenso das grundsätzliche Feuerwerksverbot.
Zugehörige Objekte
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| Allgemeinverfügung Widerruf absolutes Feuerverbot (PDF, 65 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Widerruf absolutes Feuerverbot |
| 2026-08-26_Kanton_Solothurn__Waldbrandgefahr_auf_Gefahrenstufe_4_zurueckgestuft_-_Feuerverbot_wird_teilweise_gelockert (PDF, 145 kB) | Download | 1 | 2026-08-26_Kanton_Solothurn__Waldbrandgefahr_auf_Gefahrenstufe_4_zurueckgestuft_-_Feuerverbot_wird_teilweise_gelockert |