Hundesteuer 2026
Die Hundesteuer 2026 wurde von der Gemeindeversammlung festgelegt und beträgt CHF 120.– pro Hund. Neu wird die kantonale Hundesteuer von CHF 35.– durch die Einwohnergemeinde eingefordert, sodass die Hundesteuer neu CHF 155.– beträgt.
- Die Hundesteuer wird im Laufe des Monats April durch die Finanzverwaltung in Rechnung gestellt.
- Der Halter / die Halterin ist bei der Hundedatenbank www.amicus.ch für folgende Ereignisse zuständig:
- Halterwechsel (Abgabe bzw. Übernahme eines Hundes)
- Ausfuhr des Hundes ins Ausland
- Tod des Hundes
- Neue HundehalterInnen werden gebeten, sich zwecks Registration bei AMICUS bei der Einwohnerkontrolle zu melden.
Von der Hundesteuer befreit sind:
- Hunde, die am Stichtag (1. April 2026) noch nicht 3 Monate alt sind
- Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee
- Blindenhunde und von der IV anerkannte Assistenzhunde
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.niedergoesgen.ch oder unter www.amicus.ch.
Wir danken allen HundehalterInnen für die prompte Registrierung und fristgerechte Bezahlung der Hundesteuer.
Einwohnergemeinde Niedergösgen