öffentliche Auflage, Änderung Bauzonen- und Gesamtplan mit Zonenvorschriften "Spezielle Landwirtschaftszone"
Gestaltungsplan Bösch II mit Sonderbauvorschriften
Gestützt auf §15 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 24. September 2024, werden die folgenden Akten während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
Orientierend:
Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV
Umweltverträglichkeitsbericht, UVB Meier-Meier
1. Vorprüfungsbericht Amt für Raumplanung sowie
Beurteilungsbericht Amt für Umwelt
2. Vorprüfungsbericht Amt für Raumplanung nach Überarbeitung der Planung
Gesuch Beanspruchung Fruchtfolgeflächen (FFF)
Auflagedauer: | 27. September bis 28. Oktober 2024 | |
Ort: | Gemeindeverwaltung Niedergösgen, Hauptstrasse 50 | |
Schalteröffnungszeiten: |
Montag: 09.00 bis 11.30 und 13.30 bis 19.00 Uhr |
Gemäss § 16 Abs. 1 PBG kann jedermann, der durch die Auflageakten besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Allfällige Einsprachen sind bis spätestens am 28. Oktober 2024 (A-Post, Datum des Poststempels) schriftlich und mit Begründung an den Gemeinderat Niedergösgen, Hauptstrasse 50, 5013 Niedergösgen zu richten.
Zugehörige Objekte
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Publikation Bösch II (PDF, 17.29 kB) | Download | 0 | Publikation Bösch II |