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öffentliche Auflage, Änderung Bauzonen- und Gesamtplan mit Zonenvorschriften "Spezielle Landwirtschaftszone"

26. September 2024

Gestaltungsplan Bösch II mit Sonderbauvorschriften 

Gestützt auf §15 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 24. September 2024, werden die folgenden Akten während 30 Tagen öffentlich aufgelegt: 

Änderung Bauzonen- und Gesamtplan mit Zonenvorschriften Spezielle Landwirtschaftszone und Gestaltungsplan Bösch II mit Sonderbauvorschriften

Orientierend:
Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV
Umweltverträglichkeitsbericht, UVB Meier-Meier
1. Vorprüfungsbericht Amt für Raumplanung sowie
Beurteilungsbericht Amt für Umwelt
2. Vorprüfungsbericht Amt für Raumplanung nach Überarbeitung der Planung
Gesuch Beanspruchung Fruchtfolgeflächen (FFF)

Auflagedauer: 27. September bis 28. Oktober 2024  
Ort:  Gemeindeverwaltung Niedergösgen, Hauptstrasse 50  
Schalteröffnungszeiten:

Montag: 09.00 bis 11.30 und 13.30 bis 19.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 09.00 bis 11.30 und 13.30 bis 16.30 Uhr
Freitag: 09.00 bis 14.00 Uhr 

 

Gemäss § 16 Abs. 1 PBG kann jedermann, der durch die Auflageakten besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Allfällige Einsprachen sind bis spätestens am 28. Oktober 2024 (A-Post, Datum des Poststempels) schriftlich und mit Begründung an den Gemeinderat Niedergösgen, Hauptstrasse 50, 5013 Niedergösgen zu richten. 

Zugehörige Objekte

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Publikation Bösch II (PDF, 17.29 kB) Download 0 Publikation Bösch II