Hundesteuer 2010
Bezug der Hundesteuer 2010
Hundehalter werden gebeten, die Hundesteuer 2010 im Betrag von Fr. 100.– (Hundesteuer Fr. 80.–, Kontrollzeichen Fr. 20.–), bis spätestens 30. April 2010, auf der Einwohnerkontrolle, zu entrichten.
Registrierung und Kennzeichnung
Vor dem 01. Januar 2006 geborene und lesbar tätowierte Hunde, müssen nicht mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Die Hunde müssen jedoch in der Datenbank „ANIS“ registriert sein.
Alle anderen Hunde müssen durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin mit einem Mikrochip gekennzeichnet und durch diese in der Datenbank „ANIS“ registriert werden.
Bewilligungspflicht
Für folgende Hunderassen und deren Kreuzungen muss die Bewilligungsnummer des Kantons Solothurn vorgelegt werden:
Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro.
Meldepflicht
Meldepflicht besteht für alle Hunde, die am 1. April älter als 3 Monate alt sind.
Beim Begleichen der Hundesteuer werden folgende Angaben benötigt:
- Name, Vorname, Wohnadresse und Telefonnummer
- Registriernachweis der Datenbank „ANIS“ oder das Anmeldeformular des Tierarztes
(handschriftliche Zettel werden nicht akzeptiert!)
- Genaue Rasse und bei Mischlingen die Rasse der Elterntiere
- Bewilligungsnummer des Kantons bei bewilligungspflichtigen Rassen
- Absichten bezüglich Zucht
Von der Hundesteuer befreit sind:
- Hunde, welche am Stichtag (01. April 2010) noch nicht 3 Monate alt sind.
- Diensthunde der Armee, der Polizei und des Grenzwachtkorps
- Auszubildende Blindenführhunde
Hundebesitzer, welche keinen Hund mehr halten, werden gebeten, dies der Einwohnerkontrolle zu melden. Sie vermeiden damit ungerechtfertigte Mahnungen.
Gemeindeverwaltung Niedergösgen