Mieterwechsel
Zuständige Dienststelle: Einwohnerdienste Liegenschaftsverwaltungen, Vermieterinnen und Vermieter bzw. alle, die Räumlichkeiten vermieten oder meldepflichtige Personen bei sich oder in Kollektivhaushalten aufnehmen, sind gegenüber der Gemeinde mitteilungspflichtig. Die Meldung muss innert 14 Tagen seit dem Mietantritt beziehungsweise seit der Aufnahme an die Gemeindeverwaltung erfolgen. Melden Sie sich diesbezüglich auf der Gemeindeverwaltung Niedergösgen oder nutzen Sie das Onlineformular. Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 97.6 kB).
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