Abstimmungen, WahlenHinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.so.ch und des Bundes unter www.admin.ch Urnenöffnungszeiten Wahllokal im Schulhaus 1907, Sonntag von 10.00 bis 12.00 Uhr. Bedingungen / Voraussetzungen Die Ausübung des Stimm- und Wahlrechts ist nur mit dem Stimmrechtsausweis möglich. Der Stimmrechtsausweis ist dem Wahlbüro am Wahlsonntag abzugeben oder mit dem Zustellkuvert unterzeichnet zu retournieren. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeindeverwaltung verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises persönlich abholen und sich entweder mit Identitätskarte oder Pass ausweisen. Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
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