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Hundesteuer

Die Hundesteuer 2024 wurde von der Gemeindeversammlung festgelegt und beträgt t Fr. 120.00 pro Hund.
Die Hundesteuer wird im Laufe des Monats April durch die Finanzverwaltung in Rechnung gestellt.
Der Halter/die Halterin ist bei der Hundedatenbank www.amicus.ch für folgende Ereignisse zuständig:

  • Halterwechsel (Abgabe bzw. Übernahme eines Hundes)
  • Ausfuhr des Hundes ins Ausland
  • Tod des Hundes

Neue HundehalterInnen werden gebeten, sich zwecks Registration bei AMICUS bei der Einwohnerkontrolle zu melden.

Von der Hundesteuer befreit sind:

  • Hunde, die am Stichtag (1. April 2024) noch nicht drei Monate als sind
  • Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtskoprs und der Armee

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.amicus.ch.
Wir danken allen HundehalterInnen für die prompte Registrierung und fristgerechte Bezahlung der Hundesteuer.

 

 

Einwohnergemeinde Niedergösgen

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