Mitgliedschaft
Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat und deren Aufnahme vom Vorstand einstimmig angenommen wird. Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, wenn dies vom Vorstand einstimmig angenommen wird. Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten/die Präsidentin zur richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.